BELOHNUNG FÜR SACHDIENLICHE HINWEISE!
GESUCHT: INVESTMENTBETRÜGER

50.000 EUR Belohnung für sachdienliche Hinweise,
die zur Ergreifung eines Investmentbetrügers führen.

Zum Sachverhalt:

Leider haben alle offiziellen Ermittlungen bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Wir haben daher beschlossen, privat aktiv zu werden und eine Belohnung auszusetzen für sachdienliche Hinweise.

Selbstverständlich werden wir alle neu gewonnenen Erkenntnisse ausschließlich an die Ermittlungsbehörden weitergeben.

Uns ist primär daran gelegen, diesen Betrügern das Handwerk zu legen und auch auf diesem Weg andere potenzielle Opfer zu warnen.


AKTUELLER STATUS

Strafanzeige wegen: Verdacht auf Kapitalanlagebetrug
gegen die Betreiber der Plattform Stam Capital Invest ist erfolgt.

Die Geschädigten (namentlich nicht genannt) sind die Betreiber dieser Webseite
Schadenshöhe: ca. 218.600,- Euro (Gesamtschaden)

Krypto-Forensik-Gutachten liegen bei Bedarf vor.

Der Geschädigte hat sowohl für sich selbst, als auch für sein Unternehmen als Geschäftsführer gehandelt. Der Sachverhalt ist im Übrigen identisch. In den Anlagen wird nicht weiter zwischen zwei Geschädigten differenziert.


TATHERGANG

Im Zeitraum von 06.10.2022 bis 15.04.2023 ist der Geschädigte zum Opfer eines Betrugs im Bereich Kryptowährungen geworden.

Der Geschädigte wurde durch eine nicht näher bekannte Werbeanzeige auf das Portal „Stamcapital Invest“ / „OneCapital“ unter der Domains onecapitaltrade.com/onecapital.company aufmerksam.

Per Telefon kommunizierte der Geschädigte mit der Kontaktperson, Herr Thomas Schneider* und Frau Nadine Gross.
015510 509671
+44 7487 767304

*angeblicher Geschäftssitz: 10 Portman Square, London, W1H 6AZ.

Die Kontaktperson Schneider, bei der es sich vermutlich um eine Alias-Identität handelt, überzeugte den Geschädigten davon, auf der o.g. Plattform durch Investitionen hohe Renditen erzielen zu können. (Weitere Informationen zu den Kontaktpersonen liegen vor.)

Der Geschädigte gab seiner Kontaktperson Zugriff auf seinen Computer über das Programm AnyDesk.
Auf Anweisung der Kontaktperson tätigte der Geschädigte, die in Anlage 2 genauer genannten Einzahlungen von insgesamt ca. 218.600,- Euro getätigt.
Der Geschädigte hat Geld an verschiedene Bankkonten eingezahlt. Die Bankbelege liegen dem Unterzeichner nicht vor, können aber vom Geschädigten jederzeit nachgereicht werden.
Die Kontaktperson führte über AnyDesk weitere Transaktionen im Crypto.com-Konto des Geschädigten aus.
Nachdem erhielt der Geschädigte lediglich eine Rückzahlung in Höhe von 250 Euro.

Als er eine Ausschüttung seines Gewinns und Rückzahlung sämtlicher Einzahlungen gefordert hat, brach der Kontakt mit Herrn Schneider ab. Seither hat er keine weiteren Auszahlungen erhalten. Das Portal ist nicht mehr erreichbar.

Im Auftrag des Geschädigten wurde der Geldfluss durch die Blockchain verfolgt

Dabei stellte sich heraus, dass die Einzahlungen des Geschädigten bei Crypto.com unmittelbar weitertransferiert wurden und an Zielwallets übermittelt wurden, die den Exchanges Huobi.com , Crypto.com und Binance.com zugeordnet sind.


ERMITTLUNGSANSÄTZE

In einer Anlage 1 sind alle Transaktionen des Geschädigten enthalten, die er getätigt hat.. Das Gutachten enthält alle Wallet-Adressen, an die Geld transferiert worden ist sowie eine Transaktionstabelle. Auch enthalten sind diejenigen Wallets, bei denen der Zahlungsfluss in der Blockchain -soweit derzeit erkennbar- endet („Cashout“).
Es wurde angeregt, mit den Exchanges schnellstmöglich per E-Mail in Kontakt zu treten, um die in Anlage 1 genannten Cashout-Wallets als Geldwäsche-Verdachtsfälle zu melden und einen Vermögensarrest anordnen.


VORGEHENSWEISE BEI Huobi.com:

Der Exchange Huobi.com wird von verschiedenen Unternehmen betrieben. Nach Angaben der Internetseite sitzt die Holding-Gesellschaft in Singapur.
Huobi Global
8 Marina Vw Central Business District,
Singapore
Die Kontaktaufnahme von Strafverfolgungsbehörden hatte auf Englisch unter Beachtung von Meldungsvoraussetzungen https://www.huobi.com/en-in/about/law/
zu erfolgen.

"Wenn eine zuständige Behörde auf der Grundlage einer gültigen Untersuchungsbescheinigung diese Website auffordert, bei den Ermittlungen in Bezug auf einen bestimmten Nutzer zu kooperieren, oder wenn das Konto des Nutzers Maßnahmen wie Schließung, Einfrieren oder Übertragung unterworfen wird, wird diese Website, wie von der zuständigen Behörde verlangt, diese Behörde unterstützen, indem sie die entsprechenden Daten in Bezug auf den Kontonutzer zur Verfügung stellt oder die entsprechenden Maßnahmen durchführt, wie von der zuständigen Behörde verlangt; für die Offenlegung der Privatsphäre des Nutzers, das Versagen bei der Führung des Kontos und alle daraus resultierenden Verluste wird diese Website in keiner Weise haftbar gemacht." [Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator]

Anträge und Verdachtsmeldungen sind nach Angaben der Internetseite per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu versenden.


VORGEHENSWEISE BEI Binance.com

Die Exchange „Binance“ wird von verschiedenen Unternehmen in der EU betrieben: https://www.binance.com/en/legal/licenses . In Deutschland hat Binance keinen Sitz. Daher dürfte die irische Holding-Gesellschaft zuständig sein:
Binance (Services) Holdings Limited
a company registered at 6th Floor
South Bank House
Barrow Street
4 Dublin
Ireland
Die Kontaktaufnahme von Strafverfolgungsbehörden bei Binance hatte über das „Government Law Enforcement Request System“ zu erfolgen, bei dem ein Nutzerkonto registriert werden muss: https://www.binance.com/en-AE/support/law-enforcement .


VORGEHENSWEISE BEI Crypto.com

Die Exchange „Crypto.com“ wird von verschiedenen Unternehmen betrieben. Der Hauptsitz ist in Singapur:
Crypto.com
1 Raffles Quay
#25-01
Singapore
Die Kontaktaufnahme von Strafverfolgungsbehörden bei Crypto.com erfolgte auf Englisch per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Dabei sind folgende Meldevoraussetzungen zu beachten: https://help.crypto.com/en/articles/1360625-how-can-law-enforcement-agencies-get-in-touch-with-crypto-com
„Nach Erhalt sendet Crypto.com eine Empfangsbestätigung, die den Erhalt der Anfrage bestätigt und eine Referenznummer angibt. Crypto.com prüft jede Anfrage, um ihre Gültigkeit und ihre Übereinstimmung mit den relevanten lokalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu bestimmen. Wir bemühen uns in der Regel, die Anfragen der LEAs innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu beantworten. Die Antwortzeiten können jedoch je nach Umfang der Anfrage und der Art der angeforderten Unterlagen variieren.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen für den grenzüberschreitenden Zugriff auf personenbezogene Daten durch Strafverfolgungsbehörden und den Anforderungen für die Übermittlung personenbezogener Daten, die in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung 2016/679 der EU) festgelegt sind, behält sich Crypto.com das Recht vor, LEAs an die geltenden lokalen Rechtshilfeverfahren zu verweisen.
Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu beschleunigen, stellen Sie bitte sicher, dass sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
Ein offizielles Ersuchen der Behörde in englischer Sprache, wie z.B. eine Vorladung oder ein Gerichtsbeschluss,
Vollständiger Name, Titel, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Person und/oder Einrichtung, die das Ersuchen stellt, sind enthalten,
Relevante Identifikatoren wie Transaktions-Hashes und -Adressen, vollständiger Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Person, die Gegenstand der Anfrage ist, müssen enthalten sein, damit wir die Suche in unserer Datenbank eingrenzen können. Eine angemessene Frist, falls erforderlich.“
[Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator]
Es wird ferner angeregt, die Identität der Inhaber der Cashout-Wallets zu ermitteln.
In der Anlage 2 ist ein ausgefüllter Fragebogen zu allen wesentlichen Tatumständen und weiteren Spuren (Alias-Identitäten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, u.a.) enthalten, um die polizeilichen Ermittlungen zu erleichtern. Dieser Fragebogen wurde von uns auf der Basis unzähliger Fragelisten von Kriminalfachkommissariaten aus Deutschland und Österreich entwickelt.
Es wird angeregt, den dort enthaltenen Spuren nachzugehen.
Bankbelege, Screenshots, ggf. Meta-Daten aus E-Mails u.a. konnten wir nachreichen.
Weitere Spuren und Screenshots sind in einer Anlage 3 beigefügt.


STRAFRECHTLICHE BEWERTUNG

Der Geschädigte selbst hat keine Handelsgeschäfte abgeschlossen. Die Täter haben ihm lediglich suggeriert, für ihn solche Geschäfte zu tätigen. Der Geschädigte hat Rückzahlungen in Höhe von 100 € erhalten.
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Geschädigte zum Opfer eines Kapitalanlagebetruges gem. § 264a StGB oder Betrugs gem. § 263 Abs. 1 StGB geworden ist und die Plattform bzw. die Betreiber der Plattformen durch den Einsatz von namentlich nicht identischen Zahlungsempfängern in größerem Umfang Geldwäsche gem. § 261 StGB betreiben und nicht autorisierte Finanztransfergeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 S.2 Nr. 6 ZAG vornehmen.
Es verdichten sich die Hinweise darauf, dass die Mitarbeiter der oben genannten Plattform gezielt darauf angesetzt werden, ihre Kunden durch bewusste Manipulationen zu immer neuen und höheren Einzahlungen zu bewegen.
Es wird daher angeregt, zu beantragen, dass die in den Anlagen näher bezeichneten Konten/ Wallets eingefroren bzw. gesperrt werden (Vermögensarrest) und die Zahlungen des Geschädigten auf diesen Konten beschlagnahmt und diesem zurückerstattet werden.


KOPIE EINER FAKE E-MAIL AN UNS. Der angebliche Leiter der nationalen Sicherheitsabteilung, wollte auf diesem Weg seine Hilfe anbieten. Sicherlich nicht uneigennützig.

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Formular für den Erstkontakt zur Personenfahndung

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